In Neuseeland arbeiten
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In Neuseeland arbeiten

Grundsätzlich gilt: Wer in Neuseeland arbeiten möchte, benötigt ein entsprechendes Visum oder eine Arbeitsgenehmigung. Welche Form der Arbeitserlaubnis die richtige ist, hängt von der persönlichen Situation ab.

Internationale Studenten, die an einer neuseeländischen Universität eingeschrieben sind, dürfen automatisch bis zu  20 Stunden, in den Ferien Vollzeit arbeiten. Studenten brauchen dazu im Gegensatz nicht-studentischer Arbeitssuchender kein verbindliches Stellenangebot einer neuseeländischen Arbeitgebers, sie können mit ihrem Studentenvisum arbeiten, wo sie wollen. Allerdings hängt diese automatische Arbeitserlaubnis davon ab, ob der Studiengang die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Der Kurs muss ein Vollzeit-Kurs oder Vollzeit-Studiengang sein
  • Er muss einem Aufbaustudiengang (tertiary education), einem Programm unter dem Skilled-Migrants-Schema oder einer Vollzeitausbildung einer höheren Schule (secondary education, etwa High School Jahr 12 und 13) entsprechen
  • Der Hauptzweck des Aufenthaltes muss das Studium sein. Dieses muss primär dazu dienen, die englische Sprache zu erlernen und muss mindestens sechs Monate dauern.


Arbeiten dürfen Studenten allerdings nur als Arbeitnehmer bei einem neuseeländischen Arbeitgeber, nicht etwa als Selbständige.

Steuern zahlen muss jeder, der im Land lebt und arbeitet. Dazu gibt es verschiedene Richtlininen: Wer etwa 183 Tage innerhalb einer 12monatigen Frist im Land aufhält (ACHTUNG: es gilt der Aufenthalt, auch wenn man nicht arbeitet) wird bereits „tax resident“, also Steuerzahler angesehen. Dies gilt auch, wenn man zwischendurch das Land verlässt und wieder einreist.

Wer in Neuseeland arbeitet, muss auch Steuern zahlen. Dazu benötigt jeder eine IRD- Nummer (Inland Revenue ist die neuseeländische Steuerbehörde), die per Formular beantragt wird. Unter dieser Nummer sammelt die Behörde alle Informationen und wertet sie zusammen mit der jährlichen Steuererklärung aus. Das neuseeländische Steuerjahr geht vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres. Working-Holiday-Reisende oder Studenten, die das Land wieder verlassen, haben die Möglichkeit, eine „tax return“ zu beantragen. In diesem Fall (wenn nachgewiesen werden kann, dass man das Land wirklich dauerhaft verlässt) erhält man einen Teil der gezahlten Steuern wieder zurück.

 

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